Normierungen

Regelwerke für gute Akustik

Räume akustisch gut gestalten.

Mit unseren erfahrenen Akustikplanern und dem Produktportfolio Glowcoustic und Flowboxx können Sie sich auf eine gute Akustik in Ihren vier Wänden verlassen.

VDI 2569

Die VDI 2569 – Schallschutz und akustische Gestaltung in Büros bezieht Stellung zur praktischen akustischen Gestaltung von Büroräumen. Sie greift sowohl die psychoakustische Komponente, also die Wirkung des negativ empfundenen Schalls auf den Menschen, als auch die unvermeidbaren akustischen Messgrößen auf. Hohe Leistungsbereitschaft entsteht durch das Zusammenspiel vieler Faktoren. Akustik ist einer dieser wichtigen Faktoren. Dies gilt es zu berücksichtigen. Die Norm VDI 2569 hat im Wesentlichen den Zweck, Büroräume in eigengenutzten Bereichen aus bau- und raumakustischer Sicht für die beabsichtigte Nutzung anzupassen. Hierzu gehören Einzel- und Mehrpersonenbüros.

DIN 18041

Die DIN 18041 – „Hörsamkeit in Räumen – Anforderungen, Empfehlungen und Hinweise für die Planung“ stellt in der aktuellsten Fassung klare und eindeutige Vorgaben, als Anforderungen und Empfehlungen, für die Räume des Alltags, in denen das gegenseitige Hören und Verstehen, aber auch das Finden von Ruhe von besonderer Bedeutung ist. Die Norm wurde erstmals im Jahr 1968 veröffentlicht. Es ist offensichtlich, dass mit dieser Norm das schon damals mehr als gefestigte Wissen rund um die Akustik der Räume des alltäglichen Lebens zusammengefasst und als Planungsgrundlage auch normativ zur Verfügung gestellt wurde.

ASR A3.7 Lärm

Die ASR A3.7 Lärm – Arbeitsstättenrichtlinie konkretisiert im Rahmen des Anwendungsbereiches die Anforde-rungen der Verordnung über Arbeitsstätten. Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforde-rungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen.

Der maximale Beurteilungspegel regelt sich nach drei Tätigkeitskategorien (hohe Konzentration, mittlere Konzentration, geringere Konzentration). Für Büroräume werden abhängig von der Nutzungsart im unbesetzten Raum maximale Nachhallzeiten T in den Oktavbändern von 250 Hz bis 2000 Hz definiert.

Gefährdungen und Beeinträchtigungen für Sicherheit und Gesundheit von Beschäftigten durch Lärmeinwirkung sollen mit der ASR vermieden werden. Der Schalldruckpegel ist in Arbeitsstätten und an Arbeitsplätzen grundsätzlich so niedrig zu halten wie es nach Art des Betriebes möglich ist.